Wir übersetzen Ihre Geburtsurkunde vom Polnischen ins Deutsche oder vom Deutschen ins Polnische ohne oder mit Beglaubigung.
Wenn Sie die Übersetzung für Behörden benötigen
so wird diese meistens in beglaubigter Form benötigt.
Wir übersetzen Ihnen natürlich auch den kompletten Schriftverkehr in allen Angelegenheiten wie wenn sie z.B. bei Erbschaften Kopien von Geburtsurkunden benötigen und diese, bei den zuständigen polnischen Behörden beantragen müssen.
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