Ab dem Mai 2011 entfällt das Erfordernis einer Arbeitsgenehmigung für Staatsangehörige aus Polen.
Wenn Sie als Arbeitnehmer Arbeiter aus Polen einstellen möchten helfen wir Ihnen gerne bei der Übersetzung der Dokumente, wie Arbeitszeugnisse, Zeugnis zur Berufsausbildung sowie andere Dokumente sowie bei der müdlichen Kommunikation ( Dolmetschen)
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