Ab dem 1. Mai 2011 können polnische Staatsangehörige ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland arbeiten. Wenn Sie als Arbeitgeber Arbeitskräfte aus Polen einstellen möchten, ist es meistens notwendig auch die deutschen Arbeitsverträge ins Polnische zu übersetzen. Wir übersetzen Ihnen die Arbeitsverträge und alle anderen Dokumente mit Beglaubigung und Stempel ins Polnische, oder auch vom Polnischen ins Deutsche.
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